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Satzung

des BSV Holzhausen e.V. 1924


C. Beiträge, Rechte / Pflichten der Mitglieder


§ 8 - Beiträge

1. Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.

2. Beiträge werden von der Hauptversammlung festgelegt.

3. Der Vorstand ist berechtigt, die beitragsfreie Mitgliedschaft auf Lebenszeit zu einem noch festzulegenden einmaligen Betrag einzuräumen.

4. Mitglieder, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder in voller Höhe erlassen werden. Gemäß Beschluß vom 17. März 2007 Neufestsetzung zum 01.01.2008

                                                                                      
Kinder (bisher):  5,00 € / Monat = 60,00 € / Jahr
Kinder (künftig): 6,00 € / Monat = 72,00 € / Jahr

Erwachsene (bisher):  8,00 €  /Monat = 96,00 € / Jahr            
Erwachsene (künftig): 9,00 € / Monat = 108,00 € / Jahr

Familien (bisher):  15,00 € / Monat = 180,00 € / Jahr
Familien (künftig): 18,00 € / Monat = 216,00 € / Jahr

Boxabteilung (unverändert, da allgemeine Beitragsangleichung):

Kinder:  6,00 € / Monat = 72,00 €/Jahr
Erwachsene: 9,00 € / Monat = 108,00 € / Jahr
Familien: 18,00 € / Monat = 216,00 € / Jahr

Für Schüler, Studenten und behinderte Personen besteht die Möglichkeit, auf Antrag gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises, in die nächstniedrigere Kategorie eingestuft zu werden.

Nicht aktive Mitglieder haben die Möglichkeit, schriftlich die Festsetzung des bisherigen Beitrages zu beantragen:

Kinder: 5,00 € /Monat = 60,00 € / Jahr
Erwachsene: 8,00 € /Monat   =  96,00 € / Jahr
Familien: 15,00 € /Monat  = 180,00 € / Jahr

Der Vorstand wäre für die Erteilung halbjährlicher bzw. jährlicher Einzugsermächtigungen im Interesse einer Reduzierung des ehrenamtlich erbrachten Verwaltungsaufwandes dankbar. Mitglieder, die ihren Vereinsbeitrag überweisen, werden gebeten, ihren Dauerauftrag zum 01. 01. 2008 umzuändern.

Alle Mitglieder, bei denen der Beitrag vom Konto abgebucht wird, brauchen keine Änderung vorzunehmen. Dieses geschieht automatisch. H. Rademacher (Kassenwart)

§ 9 - Sonstige Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied über 16 Jahre ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags- und Diskussionsrechts teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

2. Vereinsangehörige ab 12 Jahren üben die in der Jugendordnung festgelegten Rechte aus.

3. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen und Gruppen des Vereines Sport betreiben.
 
4. Für Mitglieder sind die Satzungen, die Ordnungen und Beschlüsse der Organe verbindlich.
 
5. Bei Benutzung der Sporteinrichtungen haben die Mitglieder die vom Vorstand oder den Abteilungen erlassenen Ordnungen zu beachten und den berechtigten Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten.
 
6. Mitglieder sind verpflichtet, die bei Wettkämpfen und öffentlichen Auftritten vorgeschriebene Vereinskleidung zu tragen.
 
7. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereines entgegensteht.
 
8. Jeder Anschriftenwechsel ist sofort der Geschäftsstelle des Vereines mitzuteilen. 



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