Bogensport




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Platzordnung Bogensportanlage Wald BSV H
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Platzordnung

Die Bogensportanlage steht unseren Mitgliedern uneingeschränkt zur Verfügung. Eine nicht mit dem normalen Sportbetrieb zu vereinbarende Freizeitgestaltung ist untersagt.

Ein sicherer und reibungsloser Trainingsbetrieb ist nur möglich, wenn die vom Deutschen Schützenbund für den Bogensport ergangenen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Sicherheit

Das Schießen mit der Feldarmbrust ist auf der Anlage verboten. Es gilt die Schießordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) (siehe auch Aushang auf dem Platz).

 

  1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
  2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
  3. Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
  4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.
  5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
  6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet.
  7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen. Das Schießen darf erst auf  Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
  8. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
  9. Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen ist untersagt.

Material

  • Grundsätzlich ist der Platz-/Materialwart für die Erhaltung der Auflagen zuständig. Er entscheidet gemeinsam mit dem Sportwart über die Aufstellung der Scheiben. Er entscheidet über notwendige Scheibenwechsel. Der Platz-/Materialwart hat Weisungsbefugnis.
  • Das Material ist schonend zu behandeln. Ampelauflagen sollen so aufgezogen werden, dass nur die auswechselbare Mitte genutzt wird. 
  • Wird eine kleinere Scheibenauflage - oder eine Feldbogenauflage -  aufgezogen, so ist die alte Auflage zu entfernen. Zwei Auflagen übereinander bedeuten doppelten Materialverschleiß.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei der Instandhaltung zu helfen – auch außerhalb der offiziellen Arbeitstage.
  • Wird Material beschädigt und ist der Benutzer nicht in der Lage den Schaden selbst zu beheben, so ist der Platz-/Materialwart umgehend zu verständigen.
  • Die Scheiben sind nach dem Training unbedingt abzudecken. Sind Scheiben durchschossen, so ist der Platz-/Materialwart zu verständigen.

Allgemeine Hinweise

  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, für Ordnung und Sauberkeit auf der Anlage zu sorgen.
  • Anfänger schießen grundsätzlich nur auf kurze Entfernungen an der rechten Seite des Feldes; fortgeschrittene Schützen, die kurze Distanzen schießen wollen, müssen diese Scheiben freigeben, wenn Anfänger üben wollen. Der Übergang auf weitere Entfernungen darf nur unter Anleitung erfolgen. Bei Jugendlichen ist ständige Aufsicht erforderlich.
  • Jedes Vereinsmitglied muss die Möglichkeit haben, in Ruhe zu trainieren. Spiele hinter der Schützenlinie sind nicht gestattet.
  • Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen sind alle Mitglieder verantwortlich.
  • Vereinsmitglieder, die Ihre Ausrüstung im Bereich der Bogensportanlage auf eigene Verantwortung belassen, haben keinerlei Anspruch bei Verlust oder Beschädigung.

Sicherheitskonzept der Bogensportabteilung

Auf den Bogensportanlagen des BSV Holzhausen haben grundsätzlich nur  Vereinsmitglieder Zutritt und Schießerlaubnis. Gäste haben sich bei der Abteilungsleitung anzumelden und dürfen nur nach  Unterweisung und Aufsicht einer aufsichtsberechtigten Person aus dem Stammverein  schießen.

Die Anlagen sind durch sicherheitsrelevante Maßnahmen gegen unbefugten Zutritt gesichert. Warnschilder sind an zentralen Stellen der Anlagen aufgestellt.

Die Sicherheitsregeln sind veröffentlich. Routinemäßige Kontrollgänge werden entlang der Anlagen durchgeführt.

Alle  BSV Holzhausen Mitglieder haben die Schießordnung für Bogenplätze unterschrieben. Diese wird zeitnah aktualisiert und  ist veröffentlicht. Gastschützen werden ausführlich auf die Schießordnung eingewiesen.

Neue Mitglieder werden erst nach einer theoretischen und praktischen Prüfung, einer sogenannten Platzreife, in den Verein aufgenommen.

Schießaufsichten werden von fachlich geschulten Schützen (Fachschießsportleiter FSSL) oder/und von denen beauftragten Personen durchgeführt. Seit mehreren Jahren erfolgen Fort- und Ausbildungen beim Nordwestdeutschen Schützenbund, so dass die Bogensportabteilung über geschultes Personal verfügt (Fachschießsportleitet, Trainer Bogen) 

Grundsätzlich (innerhalb und außerhalb der Trainingszeiten) darf es nicht dazu kommen, dass Einzelschützen das Schießen aufnehmen. Es muss eine zweite Person zur Aufsicht gewährleistet sein.  Zu Ausnahmen kann es nur für Fachschießsportleiter und für meisterschaftvorbereitende Schützen kommen. Diese  sind von der Abteilungsleitung zu genehmigen.

Jeder Schütze hat sich in ein Bogenbuch einzutragen, bei dem es z. B. Trainingszeiten und Vorkommnissen einzutragen gilt. Vorkommnisse sind unverzüglich der Abteilungsleitung zu melden.  Bei Bedarf wird die Nachbarschaft zeitnah informiert.

Die Bogensportanlage ist von einem Sachverständigen für nichtmilitärische Anlagen geprüft und abgenommen worden.  Es ist eine offizielle Bogensportanlage der Stadt Georgsmarienhütte.

Zur Absicherung von Fehlschüssen , auf der Bogensportanlage „ Auf dem Volke“, liegt seit Mai 2016  eine Baugenehmigung zur Erweiterung  der Sicherungswand mit einer Mindeshöhe von 3 Meter vor.  Der Baubeginn erfolgte zeitnah ab Sommer 2016.

Zeiten  auf der Bogensportanlage „Auf dem Volke“ :  circa April- November ,

 Feste Trainingszeiten: laut ausgehängten Plan am Unterstand

Das Sicherheitskonzept ist öffentlich bekannt gemacht, z. B. Hompepage des BSV Holzhausen, Aushang an der Bogensportanlage „ Auf dem Volke“, Zusendung an die Schützen. Für alle Schützen gilt dies als verbindliche Grundlage.